- Immobilienverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
- Eigentümerversammlung einberufen und leiten
- Protokoll führen und an die Eigentümer versenden
- Beiratssitzung einberufen und leiten
- Beschlüsse und Vereinbarungen zeitnah umsetzen und durchführen
- Wirtschaftspläne erstellen, inkl. Gesamt- und Einzelaufstellung für jeden Eigentümer
- Kontoführung
- Hausgeldzahlungen überwachen
- Rechnungskontrolle
- Verbuchen von Zahlungseingängen und -ausgängen
- Erstellen der Jahresabrechnung
- Dienstleister koordinieren, inkl. Abwicklung und Abrechnung (Handwerker, Hausmeister, Gebäudereinigungsfirmen, Gartenpfleger etc.)
- Kostenvoranschläge bei Fachleuten einholen und vergleichen
- Hausordnung erstellen und überwachen
- Schriftwechsel mit Behörden
- Einhalten der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
- Wartungsverträge vergeben und überwachen
- Prüfung und Wartung von Gebäudeeinrichtungen veranlassen,
z.B. Heizung, Aufzug, Lüfteranlagen, Notbeleuchtungen, Feuerlöscher etc.
- Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich
- Vergabe von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an Fachleute und Handwerker inklusive
Überwachen der Ausführung
- Einleiten von Sofortmaßnahmen bei Wasser-, Brand- und Sturmschäden
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften
- etc.
Auf Anfrage erhalten Sie eine ausführliche Leistungsbeschreibung.