• Immobilienverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
  • Eigentümerversammlung einberufen und leiten
  • Protokoll führen und an die Eigentümer versenden
  • Beiratssitzung einberufen und leiten
  • Beschlüsse und Vereinbarungen zeitnah umsetzen und durchführen
  • Wirtschaftspläne erstellen, inkl. Gesamt- und Einzelaufstellung für jeden Eigentümer
  • Kontoführung
  • Hausgeldzahlungen überwachen
  • Rechnungskontrolle
  • Verbuchen von Zahlungseingängen und -ausgängen
  • Erstellen der Jahresabrechnung
  • Dienstleister koordinieren, inkl. Abwicklung und Abrechnung (Handwerker, Hausmeister, Gebäudereinigungsfirmen, Gartenpfleger etc.)
  • Kostenvoranschläge bei Fachleuten einholen und vergleichen
  • Hausordnung erstellen und überwachen
  • Schriftwechsel mit Behörden
  • Einhalten der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
  • Wartungsverträge vergeben und überwachen
  • Prüfung und Wartung von Gebäudeeinrichtungen veranlassen,
    z.B. Heizung, Aufzug, Lüfteranlagen, Notbeleuchtungen, Feuerlöscher etc.
  • Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich
  • Vergabe von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und
    Modernisierungsmaßnahmen an Fachleute und Handwerker inklusive
    Überwachen der Ausführung
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen bei Wasser-, Brand- und Sturmschäden
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften
  • etc.


Auf Anfrage erhalten Sie eine ausführliche Leistungsbeschreibung.

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